Herr Kauder und die Pressefreiheit – eine schwierige Beziehung

Ja es ist wieder soweit und der gute Herr Kauder gibt einfach nicht auf. Sein Thema ist die in seinen Augen viel zu großzügige Pressefreiheit im Lande, welche von Medien und Internetplattformen genutzt wird, um u.a. interne Informationen unter den interessierten Menschen zu streuen. Gesagt hat er folgendes:

Die Strafvorschriften zum Geheimnisverrat sind unbefriedigend.
Der Fall Wikileaks belegt, dass streng vertrauliche Informationen
effektiver geschützt werden müssen. Nach seinem Willen soll künftig “für
klassische Medien wie für Internetplattformen jede Veröffentlichung
tabu sein, die Menschen in Gefahr bringen kann”. In derart
schwerwiegenden Fällen müsse es möglich sein, gegen die Verantwortlichen
zu ermitteln und auch abschreckende Strafen zu verhängen. “Die
Pressefreiheit ist ein hohes Gut, aber auch für sie gibt es Grenzen”,
erklärte Siegfried Kauder.

Damit geht der Ausschussvorsitzende teilweise auf Distanz zu
einem aktuellen Gesetzentwurf, mit dem die Pressefreiheit im Strafrecht
gestärkt werden soll. Das auf Initiative der FDP geplante Gesetz will
Ermittlungen und Strafen gegen Medienleute grundsätzlich ausschließen,
wenn diese ein Dienstgeheimnis veröffentlichen.

Seine Aussagen entstammen einem Beitrag der „Neuen Osnabrücker Zeitung“, zitiert aus dem „manager magazin“. Welche Grenzen meint denn der Herr Kauder? Wo werden die Grenzen dann in seiner Wahrnehmung in Zukunft gezogen? Selbstverständlich ist der Trubel um Wikileaks und die enthüllten Informanten eine unappetitliche Angelegenheit, doch mindestens genauso unappetitlich ist der Schachzug von Herrn Kauder. Denn dieses für die Informanten mit Sicherheit tragische Ereignis nun zu nutzen, um in Zukunft die Veröffentlichung von Informationen generell zu erschweren, lässt doch vermuten das es in Wahrheit nicht um Schutz der Informanten geht, sondern das es um die Einschränkung der Pressefreiheit und damit den Schutz der Parteien, Geheimdienste, Militärs, Konzerne usw. geht.

Was darf man denn dann nach Kauders Meinung noch in Zukunft veröffentlichen?

Z.B. die Information das Herr K. sich auf einem Stadtteilfest seines Wahlkreises befindet, wäre demnach schon nicht als ganz unkritisch zu bewerten, denn diese Information könnten böse Menschen ja nutzen um Herrn K. und seinen Wahlkreis als Geiseln zu nehmen. Müssen dann die Medienvertreter die über den bevorstehenden Besuch von Herrn K. berichtet haben mit hohen Strafen rechnen? Denn immerhin hätten diese dann ja eine Unmenge (mind. 2: Herrn K. und seinen Gast) Menschenleben mit ihrer Berichterstattung gefährdet. Hat der Herr Kauder denn dann nicht recht? Doch was dann noch in Zukunft in egal welchen Medien veröffentlicht werden darf ist mir leider schleierhaft, denn mit ein wenig Phantasie lässt sich aus nahezu jeder Information eine Gefährdung von Menschenleben konstruieren. Damit öffnet eine solche Regelung willkürlicher Zensur und einer umfassenden Einschränkung der Pressefreiheit Tür und Tor. Das kann doch nicht im Sinne unseres Grundgesetzes sein!

Also Herr Kauder sollten sie nicht vielleicht doch nochmal über ihren Irrsinn den sie in die Welt posaunen nachdenken? Die Pressefreiheit ist ein viel zu hohes Gut unseres Grundgesetzes als das sich jemand daran vergehen dürfte! Es bleibt daher zu hoffen das Herr K. das nachdenken einfach einstellt und das er zum Schluss nicht noch genug fanatische Bundestagsabgeordnete findet die ebenfalls vor dem Internet und den Medien soviel Angst haben wie der gute Herr K.

This entry was posted in Gedanken and tagged , , , , , , , , , . Bookmark the permalink.

4 Responses to Herr Kauder und die Pressefreiheit – eine schwierige Beziehung

  1. Thomas says:

    Wirklich Nett! Gefaellt mir! Wo ist der Like Button fuer Facebook?

  2. diablo 3 says:

    Saved being a favourite, I actually like your website!

  3. Marlon says:

    Bin eben durch Zufall vorbei gekommen. Gefaellt mir ziemlich gut.

  4. Vincent says:

    Lehrreicher Blogpost. Cool, wenn man das Thema auch mal aus einem anderen Blickwinkel betrachten kann.